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Beisicht zeigt Kölns OB Schramma an |
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Anti-Islam Kongress -
Allgemeines
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Montag, 22. September 2008 |
Der Vorsitzende der pro-Bewegung, Rechtsanwalt Markus Beisicht, hat Kölns Oberbürgermeister Fritz Schramma wegen Beleidigung angezeigt. Hintergrund seiner Strafanzeige ist der folgende Sachverhalt:
Am letzten Wochenende fand der sogenannte Anti-Islamisierungskongress von pro Köln bzw. pro NRW in Köln statt. Der Kölner Oberbürgermeister Schramma beteiligte sich in vielfältiger Art und Weise an den Protestveranstaltungen gegen die islamkritische Veranstaltung von pro Köln bzw. pro NRW. Anlässlich der Proteste verlor er sodann völlig die Contenance und ließ sich zu üblen verbalen Entgleisungen hinreißen. So bezeichnete er den demokratischen Mitbewerber von Rechts in Gestalt von pro Köln als „braune Soße, die in die Toilette gehöre“. Desweiteren bezeichnete er die Kongressveranstalter, pro Köln, pro NRW, die österreichische FPÖ sowie den flämischen Vlaams Belang „als braune Biedermänner, Brandstifter, Rassisten im bürgerlichen Zwirn und subtile Angstmacher“.
Wörtlich äußerste er sodann auf dem Roncalli-Platz: „Ich sage hier ganz klar: Rassisten, Rechtsextreme und alle die hier den sozialen Frieden stören wollen, sind hier nicht vollkommen. Dieser Kongress ist nicht willkommen, die Kölnerinnen und Kölner wollen ihn nicht. Dieser verfaulten Clique des Eurofaschismus, diesen Haiders u. Le Pens und wie sie alle heißen, rufe ich zu: Da ist der Ausgang, da geht’s nach Hause. Wir wollen euch nicht!“.
Mit seinen Beschimpfungen „braune Soße“, „Brandstifter“, „Rassisten im bürgerlichen Zwirn“ und „verfaulte Clique des Eurofaschismus“ hat der Beschuldigte die Ehre aller Kongressteilnehmer durch einen rechtswidrigen Angriff verletzt. Gemäß der Diktion des Beschuldigten handelt es sich bei den Kongressteilnehmern um Exkremente, die in die Toilette gehören sowie um eine verfaulte Clique des Eurofaschismuses. Dem demokratischen Mitbewerbern von Rechts wird demzufolge vom Oberbürgermeister dreist des Menschsein abgesprochen. Es handelt sich vielmehr um Exkremente, die in die Toilette gehören, sowie um eine verfaulte Clique des Eurofaschismus.
Daneben wird den Kongressteilnehmern seitens des Oberbürgermeisters wider besseres Wissen die Durchführung und Billigung von Straftaten unterstellt. Er bezeichnet die Kongressteilnehmer gar pauschal als Rassisten, Brandstifter und Angstmacher. Seine Äußerungen stellen in toto einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre von politisch Andersdenkenden dar. Seine Äußerungen betreffen auch eindeutig den ethischen Wert der ihm offensichtlich missliebigen politisch Andersdenkenden. Diese haben für den Beschuldigten offenbar keinen ethischen Wert, sondern sie sind gemäß der menschenverachtenden Diktion des Beschuldigten lediglich braune Soße, welche in einer Toilette weggespült werden muss. Rechtfertigungsgründe für die verbale Entgleisung des beschuldigten ehemaligen Lateinlehrers sind nicht ersichtlich. Es ist sicherlich legitim einen rechten Kongress zu kritisieren und auch politisch zu bekämpfen. Inakzeptabel wird es jedoch wenn die Kongressteilnehmer in menschenverachtender Art und Weise beleidigt werden.
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