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Wie die Türkei mit Migranten umgeht: Ungebetene Gäste |
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pro NRW -
Aktuelles
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Montag, 1. September 2008 |
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Zuwanderer, vor allem solche aus islamischen Ländern, haben in der Bundesrepublik zahlreiche Möglichkeiten, ihre kulturelle Identität auch in fremder Umgebung zu bewahren. Sie können fremdsprachige Fernseh- und Rundfunkprogramme empfangen, Moscheevereine gründen und sie können islamistische Prunkmoscheen in unseren Städten errichten. Hunderttausende von Muslimen besuchen deutsche Bildungseinrichtungen, islamische Dozenten an deutschen Universitäten bzw. Schulen sind keine Seltenheit. Der multi-kulti-bewegten politischen Klasse in diesem Land geht das immer noch nicht weit genug. Sie sollten sich jedoch mal vor Augen führen, wie gerade das potentielle EU-Neumitglied Türkei mit seinen „Ausländern“ umgeht.
In der Türkei ist es nichttürkischen Wissenschaftlern per Gesetz verboten, sich an türkischen Hochschulen zu habilitieren. Der Erwerb von Grundeigentum durch Ausländer unterliegt in der Türkei zahlreichen Einschränkungen. Das Erbrecht benachteiligt beim Tod des türkischen Mannes die ausländische Frau. Türkische Stellen können die Eintragung ausländische Erben in das Grundbuch verweigern. Ausländern ist in der Türkei nur die Ausübung bestimmter Berufe gestattet.
Nicht nur in der Türkei, sondern auch in den meisten anderen islamischen Ländern verbieten Gesetzen den Neubau von Kirchen. In Saudi-Arabien ist das öffentliche Zeigen christlicher Kreuze mit schweren Strafen belegt.
Christliche Geistliche dürfen in der Türkei nicht als Pfarrer in Erscheinung treten, sondern müssen sich als Angehörige des Generalkonsulates ausweisen. Umgekehrt entsendet die türkische Regierung Hunderte türkischer Imame in die Bundesrepublik-mit ihrem regulären Reisepass.
Fazit: Wer der Bundesrepublik eine restriktive Ausländerpolitik unterstellt, weiß nicht, wovon er redet. Es ist wirklich Zeit für einen Kurswechsel!
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